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Glossar

StromNEV-Umlage

Die Umlage ergibt sich aus §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).

Hier wurde im Rahmen der Beschlüsse zur Energiewende im Sommer 2011 für Großverbraucher mit atypischem Verbrauchsverhalten die Möglichkeit geschaffen, ihre Netznutzungsentgelte zu mindern. Die entstehenden Erlösausfälle der Netzbetreiber werden über die StromNEV-Umlage von den übrigen Netznutzern getragen.

Die Höhe der Umlage in 2018 beträgt

bis 1 Mio. kWh/a:  0,37 ct/kWh

ab  1 Mio. kWh/a:  0,050 ct/kWh.

 

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