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Online-Ausschreibung über energiemarktplatz.de - Angebotsranking in Echtzeit

Für den eiligen Leser: Der Online-Prozess im Überblick

In drei Schritten direkt zu den Gasangeboten der leistungsstärksten Versorger

Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Einstellung ohne Mehrkosten für Sie. Rufen Sie uns an unter 040 / 48 40 46 70 oder senden Sie uns eine kurze E-Mail an service(at)energiemarktplatz.de.

Wenn Sie sich detailliert informieren wollen, finden Sie nachstehend die wichtigsten Fragen und Antworten

Wer kann seine Gasnachfrage ausschreiben?

Generell schreiben Unternehmen mit einem Jahresverbrauch zwischen 500.000 und 100 Mio. kWh ihren Gasbedarf auf energiemarktplatz.de online aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Einzel- oder Bündelausschreibungen durchführen möchten.

Wie läuft eine Ausschreibung ab und was ist zu beachten?

Wenn Sie sich entschieden haben, eine Ausschreibung zu veröffentlichen, kommen Sie im Bereich Gas über den Link „Hier Angebote einholen“ zu den Eingabemasken (Alternativ können Sie natürlich auch energiemarktplatz.de beauftragen, Ihre Ausschreibung für Sie vorzubereiten.). Vor Beginn der Ausschreibungserstellung sollten Sie zum einen ihre letzte Jahresrechnung bereit halten, zum anderen sollten Sie von Ihrem aktuellen Versorger oder von Ihrem Netzbetreiber eine Lastgangdatei mit den detaillierten Verbrauchsdaten erhalten haben. Geben Sie die abgefragten Daten ein. Sie können die Eingabe jederzeit unterbrechen und als Entwurf speichern, um später fortzufahren.

Sobald Sie die Ausschreibung endgültig abgeschlossen und veröffentlicht haben, wird sie in der Liste der aktiven Ausschreibungen für potentielle Anbieter sichtbar. Zugelassene Gasanbieter werden automatisch über die neue Ausschreibung informiert und können die Details abrufen und eine Angebotsabgabe vorbereiten. Beachten Sie, dass eine einmal veröffentlichte Ausschreibung nicht mehr geändert werden kann, stellen Sie daher bitte vor Aktivierung sicher, dass die Angaben richtig und vollständig sind.

Nach der Aktivierung können Sie bis zum Erreichen des Stichtages abwarten. Sobald die Ausschreibung endet, erhalten Sie vom System eine Erinnerungsemail, die Sie auch darüber informiert, wie viele Angebote eingegangen sind. Wenn Sie sich nun wieder einloggen, können Sie unter dem Menüpunkt „Eigene Ausschreibungen“ Ihre Ausschreibung auswählen. Jetzt sehen Sie unter dem Punkt „Angebote“, welche Anbieter Ihnen welche Preise anbieten. Sie haben bis zum Ende der Bindefrist Zeit, ein Angebot auszuwählen und anzunehmen.

Nach Abschluss einer Ausschreibung erhalten Sie in der Angebotsübersicht einen Überblick über alle eingegangenen Angebote, jeweils mit dem angebotenen Energiepreis sowie einem Gesamtdurchschnittspreis.

 

Wie gut sind die Angebote miteinander vergleichbar?

Die über unser System abgegebenen Preise sind 1:1 miteinander vergleichbar. Gegenstand einer Ausschreibung ist immer nur der Energieanteil der Gaslieferung (ohne Bilanzierungsumlage), da nur dieser von Anbieter zu Anbieter variieren kann. Daneben gibt es weitere Kosten, die für alle Anbieter identisch sind und lediglich durchlaufende Posten darstellen. Dies sind insbesondere die Kosten für die Netznutzung (Netznutzungsentgelte) sowie für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe und die Erdgassteuer (und die Mehrwertsteuer), die nicht im Ermessen des jeweiligen Lieferanten liegen.

Daher sind die bei uns abgegebenen Preise reine Energiepreise, diese werden auch in der graphischen Auswertung angezeigt, und dies sind auch die Preise, über die Sie gegebenenfalls einen Vertrag schließen. Darüber hinaus weist das System zu jedem Angebot eine detaillierte Übersicht aller weiteren neben dem Energiepreis zu erwartenden Kosten aus.

Allerdings können wir natürlich nur für eine einheitliche Systematik aller über unser System abgegeben Preise sorgen. Wenn Sie weitere Angebote einholen möchten, z.B. von Ihrem aktuellen Lieferanten, folgen diese nicht notwendigerweise der gleichen Systematik. Dieses Problem lässt sich am einfachsten lösen, wenn Sie Anbieter, die Sie unbedingt berücksichtigt wissen möchten, dazu auffordern, ihr Angebot ebenfalls über unsere Plattform abzugeben. Das System ist grundsätzlich offen – die Teilnahme steht jedem seriösen Energieversorger frei.

In den Details zu jedem Angebot finden Sie eine detaillierte Aufstellung aller Kostenpositionen. Die angezeigten Gesamtkosten und Gesamtpreise verstehen nur noch zuzüglich MwSt.

Wenn Sie den Vergleich zu Ihnen möglicherweise vorliegenden Papier-angeboten selbst durchführen möchten, bietet sich ein Vergleich am ehesten auf Basis der Gesamtkosten an, da insbesondere die Netznutzung noch nicht von allen Anbietern standardmäßig gesondert ausgewiesen wird.

Falls Sie sichergehen möchten, unternehmen wir gerne eine parallele Auswertung Ihrer selbst eingeholten Angebote.

 

Wie kommt der Vertrag zustande?

Wenn Sie die Details zu einem Angebot aufrufen, finden Sie dort neben den Informationen zu Anbieter und Angebotspreis die Kontaktdaten des jeweiligen Ansprechpartners für den Fall, dass Sie noch einzelne Details besprechen möchten. Außerdem ist hier von jedem Anbieter ein Muster seines Liefervertrages hinterlegt, so dass Sie bei Bedarf genau prüfen können, ob Sie mit den Regelungen einverstanden sind.

Die abgegebenen Angebote selbst sind für die Dauer der Bindefrist verbindlich gültig, so dass Sie sie durch einseitige Willensbekundung annehmen können. Dazu bieten wir Ihnen als Service die Möglichkeit, ein vorbereitetes Antwortfax herunterzuladen. Mit der Unterzeichnung und dem fristgerechten Eingang des Faxes beim Anbieter kommt der Vertragsabschluss zustande.

Die formelle Abwicklung des Vertragsschlusses erfolgt zeitnah im Nachgang zu der Ausschreibung, indem der Anbieter Ihnen ein ausgefertigtes Exemplar des Liefervertrages zur Unterschrift übermittelt.

Da es sich um eine Ausschreibung handelt, sind Sie im Übrigen nicht verpflichtet, das Angebot eines Anbieters anzunehmen.

Angebotsdetails und Kontaktdaten aller Ansprechpartner direkt online verfügbar.

 

Details zu den abgefragten Daten

Die Daten, die wir abfragen, sind erforderlich, um Ihnen ein verbindliches Angebot vermitteln zu können. Am besten nehmen Sie zum Ausfüllen der Masken Ihre letzte Jahresabrechnung zur Hand, diese sollte alle relevanten Informationen enthalten. Zu Ihrer Information haben wir in der Folge alle zu erfassenden Daten noch einmal kurz zusammengestellt und erläutern, was wir erfassen, und was gegebenenfalls bei der Eingabe zu beachten ist.

Durch die Standardisierung der Ausschreibungsprozesse reduzieren sich die Prozesskosten für Verbraucher und Lieferanten, so dass sich insgesamt ein niedrigeres Preisniveau realisieren lässt.

 

Eckdaten

  • Abnahmestelle: Straße, Postleitzahl und Ort dienen zum einen der eindeutigen Identifizierung der Abnahmestelle, zum anderen der Ermittlung des zuständigen Netzbetreibers und der fälligen Netznutzungsentgelte.
  • Bezeichnung Abnahmestelle(n) oder Zählpunktnummer dient dazu, die Abnahmestelle eindeutig zu identifizieren, für die Sie Ihren Gasbedarf ausschreiben möchten. Im Zweifelsfall bietet die Zählpunktnummer die höchste Eindeutigkeit, aber falls die Abnahmestelle auf Ihrer Rechnung anders identifiziert ist, können Sie auch diese Bezeichnung übernehmen.
  • Jahresverbrauch ist Ihr Gasverbrauch an der jeweiligen Abnahmestelle während des letzten Abrechnungsjahres in Kilowattstunden (kWh).
  • Jahresleistung ist die höchste im letzten Abrechnungsjahr gemessene Abnahmeleistung in Kilowatt (kW).
  • Netzbetreiber ist dasjenige Unternehmen, aus dessen Leitungsnetz Sie Ihr Gas beziehen. Die Angabe ist notwendig, da sich je nach Netzbetreiber die Netznutzungsentgelte unterscheiden können.
  • Gewünschter Lieferzeitraum ist der Zeitraum, für den Sie Ihren Gasbedarf ausschreiben möchten. Wir empfehlen eine Dauer von wenigstens einem Jahr. Beachten Sie bitte, dass der Lieferzeitraum frühestens sechs Wochen nach Ausschreibungsende beginnen sollte, um den Lieferanten ausreichend Zeit für die Abwicklung eines Versorgerwechsels zu lassen.
  • Mengenkorridor bedeutet, dass Sie sich gegenüber dem Lieferanten auf einen Verbrauch verpflichten, der in einem Korridor um die ausgeschriebene Menge liegt. Die konkrete Breite dieses Korridors wird in einer unteren und einer oberen Abnahmegrenze relativ zu ihrem letzten Jahresverbrauch angegeben (z.B. „90/110“: Sie müssen wenigstens 90% Ihres letzten Jahresverbrauchs abnehmen, und dürfen höchstens 110% verbrauchen). Wenn Sie sich für eine Mengenkorridor-Regelung entscheiden, führt dies in der Regel zu wesentlich niedrigeren Preisen, da das Risiko für die Lieferanten deutlich sinkt. Auf der anderen Seite werden die Lieferanten in aller Regel Pönalen für Verletzungen der Abnahmegrenzen festschreiben, die bei deutlichen Mengenabweichungen zu erheblichen Nebenkosten führen können. Auf energiemarktplatz.de wird ein Lieferant als Teil seines Angebots Sanktionsregeln für Mehr- oder Mindermengen festlegen. Falls Sie damit rechnen, dass Ihr zukünftiger Verbrauch erheblich von Ihrem bisherigen Verbrauch abweichen wird, sollten Sie sich diese Sanktionen sehr genau ansehen, da hier erhebliche Unterschiede möglich sind.
  • Stichtag – Datum und Stunde: Zu diesem Zeitpunkt endet Ihre Ausschreibung. Angebote werden von den Lieferanten in der Regel erst kurz vor Ausschreibungsende abgegeben, daher kann eine Ausschreibung nur während der üblichen Bürozeiten der Lieferanten auslaufen. Beachten Sie bei der Festlegung bitte, dass Sie Angebote nur zeitnah zu diesem Ausschreibungsende annehmen können, Sie sollten den Stichzeitpunkt daher so wählen, dass alle relevanten Entscheidungsträger in Ihrem Unternehmen zu diesem Zeitpunkt verfügbar sind.
  • Bindefrist ist die Dauer, für die die eingegangenen Angebote nach Erreichen des Ausschreibungsendes verbindlich gültig bleiben. Je länger Sie die Bindefrist festsetzen, desto höher werden die Risikozuschläge sein, die die Lieferanten bei der Festlegung Ihres Arbeitspreises berechnen. Die Möglichkeit, innerhalb kurzer Bindefristen abzuschließen, ist ein wesentlicher Vorteil von Online-Ausschreibungen.
  • Biogas bieten wir im Gegensatz zum Ökostrom zurzeit noch nicht als gesonderten Ausschreibungsgegenstand an, da die allermeisten Biogas-Angebote bisher lediglich mit einer Biogas-Beimischung von 5-10% arbeiten. Sollte es in Zukunft vermehrt reine Biogas-Angebote geben, werden wir unser Angebot entsprechend erweitern.

Lastgang

Der Lastgang eines Jahres enthält Ihre viertelstündlichen Leistungswerte und gibt damit potentiellen Lieferanten ein relativ genaues Bild Ihres Verbrauchsverhaltens.

  • Um Ihnen ein verbindliches Angebot machen zu können, brauchen die Lieferanten Informationen über Ihre Verbrauchsstruktur. Idealerweise stellen Sie dazu Ihren Lastgang zur Verfügung. Üblicherweise sollten Sie Ihren Lastgang unaufgefordert zusammen mit der jährlichen Abrechnung erhalten. Sollte das nicht erfolgt sein, bitten Sie Ihren aktuellen Lieferanten oder Ihren Netzbetreiber um Bereitstellung des Lastgangs. Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Eine Vorlage für das Auskunftsersuchen finden Sie hier. Auf Wunsch können wir die Beschaffung des Lastgangs für Sie übernehmen, setzen Sie sich dazu bitte telefonisch (040 / 48 40 467 0) oder per E-Mail (info(at)energiemarktplatz.de) mit uns in Verbindung.
  • Der Lastgang sollte in Dateiform vorliegen. Um möglichst umfassende Kompatibilität zu potentiellen Lieferanten sicherzustellen, akzeptiert unser System *.xls- oder *.csv-Dateiformate.

Hier finden Sie eine umfangreiche PDF-Anleitung sowie ein Demo-Video, anhand dessen Sie sich von der Einfachheit unseres Systems überzeugen können:

 


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