Eine allgemein gültige Definition für Ökostrom gibt es in Deutschland nicht. Man versteht darunter landläufig solchen Strom, der aus regenerativen Energiequellen und ohne Zuhilfenahme von fossilen Energieträgern oder Atomkraft erzeugt wird.
Der konkrete Umweltnutzen durch Ökostrom läßt sich dabei nicht einheitlich bemessen; wesentliche weitere Kriterien neben der Energiequelle sind insbesondere a) die Gleichzeitigkeit von Energieproduktion und Verbrauch und b) der Anteil an Ökostrom aus Neuanlagen.