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Glossar

Back-to-Back

Typische Beschaffungsform für Energieversorger im Großkundenvertrieb. Dabei wird zunächst ein Angebot für den Kunden gelegt, während die Beschaffungsseite offen bleibt. Die Beschaffung erfolgt dann nur im Fall eines erfolgreichen Abschlusses. Soweit dabei verbindliche Angebote abgegeben werden, setzen sich die Lieferanten für die Dauer der Angebotsgültigkeit dem Risiko steigender Marktpreise aus. Das Gegenstück hierzu ist die schrittweise Beschaffung und der anschließende Abverkauf eines Portfolios, wie es üblicherweise im Tarifkundensegment für Haushalte und Gewerbe angewendet wird. Daher reagieren Großkundenpreisen im Gegensatz zu Tarifprodukten auch kurzfristig auf Marktpreisentwicklungen.

Da im Rahmen der Back-to-Back-Beschaffung für jeden Kunden eine individuelle Menge zum jeweils aktuellen Preisniveau beschafft wird, vereinbaren Energieversorger regelmäßig eine Mehr-/Mindermengenregelung als Bestandteil des Liefervertrages, da später bei deutlichen Mengenabweichungen häufig nicht zum gleichen Preis nachgekauft werden kann.

 

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