Die Bindefrist (auch: Haltedauer) ist im Rahmen einer Energieausschreibung diejenige Zeitspanne, für die die teilnehmenden Lieferanten ihre Angebote nach Ausschreibungsende verbindlich aufrechterhalten.
In der Regel gibt der Organisator einer Ausschreibung dabei eine Mindest-Bindefrist vor, die er auf jeden Fall für die Entscheidungsfindung benötigt. Da die Lieferanten während der Bindefrist einseitig dem Risiko steigender Energiepreise ausgesetzt sind, führt eine längere Mindest-Bindefrist in aller Regel zu höheren Risikoaufschlägen und damit auch zu höheren Energiepreisen für das ausschreibende Unternehmen.