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Glossar

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist die zentrale Regulierungsbehörde für die deutschen Enrgiemärkte. Gesetzliche Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Ihre Aufgaben umfassen

  • die Prüfung und Genehmigung der Netznutzungsentgelte für Strom und Gas
  • die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Zugangs zu den Versorgungsnetzen
  • die Verbesserung der Anschlussbedingungen für neue Kraftwerke
  • die Standardisierung der Prozesse beim Lieferantenwechsel.

Gegenstand der Regulierung sind dabei ganz überwiegend die Energienetze, da diese lokale Monopole des jeweiligen Netzbetreibers darstellen. Bei Erzeugung und Vertrieb von Energie geht man dagegen davon aus, dass es sich nicht um Monopolmärkte handelt, da z.B. einzelne Lieferanten, sobald sie freien und gleichen Zugang zu den Energienetzen haben, im bundesweiten Wettbewerb gegeneinander antreten können.

Darüberhinaus veröffentlicht die Bundesnetzagentur einmal jährlich einen Monitoringbericht zur Markt- und Wettbewerbslage im Energiemarkt.

 

>> zur Bundesnetzagentur (externer Link)

>> zum Monitoringbericht 2011 (externer Link)

 

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