Die EEG-Umlage ist eine Abgabe je Einheit verbrauchter elektrischer Energie. Sie dient zur Kompensation der Mehrkosten, die den Netzbetreibern aus der Abnahmeverpflichtung des EEG entstehen. Seit Januar 2010 wird die EEG-Umlage bundeseinheitlich einmal jährlich durch die Übertragungsnetzbetreiber festgesetzt. Sie wird jeweils bis zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr veröffentlicht.
Der aktuelle Satz für das Jahr 2018 beträgt 6,79 ct/kWh. Die Höhe hängt dabei wesentlich von zwei Faktoren ab, zum einen von Art und Menge des eingespeisten EEG-Stromes und zum anderen von den Großhandelspreisen an der EEX, die darüber entscheiden, welche Kostendifferenz zwischen Einspeisung und Vermarktung tatsächlich auftritt.