ENERGIEMARKTPLATZ.DE - Die neue Generation des Energieeinkaufs
Telefon
040 - 48 40 467-0

HAUPTNAVIGATION

ZUGANG ENERGIEPORTAL


Noch kein Zugang? Hier unverbindlich registrieren.

Passwort vergessen?

Glossar

EEG

Bild vergrößern

EEG-Strom - installierte Leistung und Energieerzeugung - Quelle: Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2010

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien) dient zur Förderung bestimmter Techniken der Energieerzeugung aus regenerativen Quellen (Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Wind- und Solarenergie).

Dazu gibt es im wesentlichen zwei Instrumente: Zum einen gilt ein Einspeisevorrang für Strom aus EEG-geförderten Erzeugungsanlagen, zum anderen wird jede Kilowattstunde so erzeugter Energie mit einem festen Satz vergütet (Einspeisevergütung). Das bedeutet effektiv, dass die Betreiber von EEG-Anlagen unabhängig von der Nachfrage Energie produzieren und zu festen Preisen ins Netz einspeisen können.

Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, den Strom abzunehmen und zum jeweils aktuellen Marktpreis an der EEX zu vermarkten. Die aus der Differenz zwischen gezahlter Vergütung und erzieltem Vermarktungserlös resultierenden Verluste werden den Netzbetreibern über die EEG-Umlage erstattet.

 

Zur Übersicht