Der Zeitraum vom 01.10., 06.00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 01.10., 06:00 Uhr, des Folgejahres.
Das Gaswirtschaftsjahr ist (neben dem Kalenderjahr) die am weitesten verbreitete Lauffzeit für Gaslieferverträge. Es geht zurück auf den Beginn der Heizperiode am 1. Oktober mit dem damit verbundenen, erheblichen saisonalen Mehrbedarf an Erdgas.