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Glossar

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist von Netzbetreibern an Kommunen für das Recht zu entrichten, öffenltichen Raum für Bau und Betrieb ihres Leistungsnetzes in Anspruch zu nehmen. Die jeweils zulässige Höhe ergibt sich aus der Konzessionsabgabenverordnung.

Strom: Die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden beträgt 0,11 ct/kWh. Sondervertragskunde ist jeder, der a) mindestens 30.000 kWh/a verbraucht und b) in wenigstens zwei Monaten eine Höchstleistung von 30 kW erreicht.

Gas: Die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden beträgt 0,03 ct/kWh. Sie entfällt ab 5.000.000 kWh/a vollständig. Sondervertragskunde ist jeder, der nicht im Rahmen der Grund-/Ersatzversorgung beliefert wird. 

 

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