Eine Mehr-/Mindermengenregelung ist eine Standardklausel in Energielieferverträgen, die regelt, wie mit Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Liefermenge umzugehen ist. Üblicherweise wird dabei ein Korridor um die vereinbarte Menge definiert, z.B. bedeutet 80/120 ein Toleranzband von 20% um die vertragliche Liefermenge, innerhalb dessen der Energiepreis sich nicht ändert.
Grundsätzlich führt der Abschluss eines Vertrages mit einer solchen Regelung zu einem besseren Energiepreis, da der Lieferant sein Marktpreisrisiko reduziert (siehe auch Back-to-Back).
Zu beachten für Kunden ist dabei nicht nur, oder nicht einmal vorrangig, die absolute Höhe der Toleranz. Wesentlich wichtiger sind häufig die vereinbarten Folgen einer Toleranzüberschreitung. Übliche Klauseln sind u.a. Preisaufschläge auf gelieferte Mehrmengen oder Pönalen für Mindermengen, im Extremfall auch Take-or-Pay-Regelungen vor allem bei Gas.
Aus Kundensicht optimal sind Regelungen die entweder ausschließlich eine Erstattung der dem Lieferanten nachweislich entstanden Mehrkosten vorsehen, oder die in ihrer Wirkungsweise symmetrisch sind, d.h. z.B. bei einer Überschreitung des Toleranzbandes eine Beschaffung zu Börsenpreisen, so dass der Energiepreis abhängig von der Marktpreisentwicklung seit Vertragsschluss sowohl steigen als auch sinken kann.