Durchschnittliche Strompreiszusammensetzung am Beispiel eines Industrieunternehmens mit 5 GWh/a.
Der Strompreis setzt sich in der Regel aus einer Vielzahl einzelner Bestandteile zusammen, die auch nicht zwingend getrennt von einander ausgewiesen werden.
Erster wesentlicher Bestandteil ist der Energiepreis. Dies ist der reine Einkaufspreis für die bezogene Energie inklusive Margen und Risikoaufschlägen des Lieferanten. Dies ist die einzige Komponente, die ein Lieferant frei wählen kann, da alle anderen Elemente staatlich reguliert bzw. Steuern oder Abgaben sind.
Zweite Komponente sind die Netznutzungsentgelte. Diese sind das Entgelt für die Nutzung der Übertragungsinfrastruktur und die damit verbundenen Systemdienstleistungen. Häufig zählt man auch die Konzessionsabgabe zu den Netznutzungsentgelten.
Der dritte wesentliche Block sind Steuern und Abgaben, also die EEG-Umlage, KWKG-Umlage, Strom-NEV-Umlage, Offshore-Umlage, die Umlage für abschaltbare Lasten sowie die Stromsteuer und die Umsatzsteuer.