Die Stromsteuer (auch: Ökosteuer) ist eine Verbrauchssteuer auf die Nutzung elektrischer Energie.
Der aktuelle Regelsatz (2018) beträgt 2,05 ct/kWh. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft werden auf Antrag 0,513 ct/kWh erstattet, so dass der effektive ermäßigte Steuersatz 1,537 ct/kWh beträgt.
Eine zusätzliche Steuererstattung ist möglich im Rahmen des Spitzenausgleichs. Die maximale Höhe dieser Erstattung beträgt 90% der Differenz aus Steuerschuld abzüglich 1.000€ Selbstbehalt sowie abzüglich der rechnerischen Entlastung des Unternehmens durch die Subventionierung des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung über die Stromsteuer.