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Glossar

Verlustenergie

Gemäß § 2 Nr. 12 StromNZV stellt Verlustenergie die zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste benötigte Energie dar und ist eine Form der Ausgleichsleistung. Als Verlustenergie („Netzverluste“) im Sinne dieser Vorschrift gelten diejenigen Energiemengen, die bei Umwandlung und Transport in den Übertragungs- und Verteilernetzen für die Nutzung verloren gehen und vom Netzbetreiber beschafft werden müssen. Betreiber von Elektrizitätsübertragungsnetzen sowie die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen mit 100.000 oder mehr angeschlossenen Kunden müssen ihre Netzverluste / Verlustenergie ausschreiben.

 

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