Eine Vollstromlieferung ist die häufigste Form eines Energieliefervertrages. Dabei erstellt der Lieferant die Verbrauchsprognose und gleicht auch eigenständig und auf eigene Rechnung die jeweiligen Abweichungen im tatsächlichen Verbrauch gegenüber dem Prognosefahrplan aus. Andere Alternativen sind Fahrplan- oder Bandlieferungen.