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Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Hintergrund

Unternehmen, die gemäß EU Definition nicht als KMU gelten, müssen in einem Vier-Jahreszyklus ein Energieaudit durchführen. Die Pflicht zur Durchführung leitet sich aus dem am 06.03.15 verabschiedeten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ab. Alternativ kann auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein validiertes Umwelt-managementsystem nach EMAS eingeführt werden.

Wir führen Energieaudits kompetent für Sie durch. Unsere Auditoren sind BAFA-überprüft.

 

 

Ihr Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. (FH) Matthias Meyn
Phone: 040 / 484046710
E-Mail: m.meyn@emp-energie.de