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Für den eiligen Leser: Der Online-Prozess im Überblick

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Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Einstellung ohne Mehrkosten für Sie. Rufen Sie uns an unter 040 / 48 40 46 70 oder senden Sie uns eine kurze E-Mail an service(at)energiemarktplatz.de

Wenn Sie sich detailliert informieren wollen, finden Sie nachstehend die wichtigsten Fragen und Antworten

Wer kann seine Stromnachfrage ausschreiben?

Voraussetzung für eine Stromausschreibung ist eine registrierende Leistungsmessung (RLM) an einer Verbrauchsstelle, bei der der Energieverbrauch viertelstundenscharf erfasst wird. Das ist ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh standardmäßig der Fall.

Wie läuft eine Ausschreibung ab und was ist zu beachten?

Wenn Sie sich entschieden haben, eine Ausschreibung zu veröffentlichen, kommen Sie im Bereich Strom über den Link „Hier Angebote einholen“ zu den Eingabemasken. Vor Beginn der Ausschreibungserstellung sollten Sie idealerweise Ihre letzte Jahresrechnung bereit halten, zum anderen sollten Sie von Ihrem Netzbetreiber eine Lastgangdatei mit den detaillierten Verbrauchsdaten des letzten Abrechnungsjahres erhalten haben. Geben Sie die abgefragten Daten ein. Sie können die Eingabe jederzeit unterbrechen und als Entwurf speichern, um später fortzufahren.

Sobald Sie die Ausschreibung endgültig abgeschlossen und veröffentlicht haben, wird sie in der Liste der aktiven Ausschreibungen für potentielle Anbieter sichtbar. Zugelassene Stromanbieter werden automatisch über die neue Ausschreibung informiert und können die Details abrufen und eine Angebotsabgabe vorbereiten. Beachten Sie, dass eine einmal veröffentlichte Ausschreibung nicht mehr geändert werden kann, stellen Sie daher bitte vor Aktivierung sicher, dass die Angaben richtig und vollständig sind.

Nach der Aktivierung können Sie bis zum Erreichen des Stichtages abwarten. Sobald die Ausschreibung endet, erhalten Sie vom System eine Erinnerungsemail, die Sie auch darüber informiert, wie viele Angebote eingegangen sind. Wenn Sie sich nun wieder einloggen, können Sie unter dem Menüpunkt „Eigene Ausschreibungen“ Ihre Ausschreibung auswählen. Jetzt sehen Sie unter dem Punkt „Angebote“, welche Anbieter Ihnen welche Preise anbieten. Sie haben bis zum Ende der Bindefrist Zeit, ein Angebot auszuwählen und anzunehmen.

Nach Abschluss einer Ausschreibung erhalten Sie in der Angebotsübersicht einen Überblick über alle eingegangenen Angebote.

 

Wie gut sind die Angebote miteinander vergleichbar?

Die über unser System abgegebenen Preise sind 1:1 miteinander vergleichbar. Gegenstand einer Ausschreibung ist immer nur der Energieanteil der Stromlieferung (inklusive Regelenergie), da nur dieser von Anbieter zu Anbieter variieren kann. Daneben gibt es weitere Kosten, die für alle Anbieter identisch sind und lediglich durchlaufende Posten darstellen. Dies sind insbesondere die Kosten für die Netznutzung (Netznutzungsentgelte) sowie für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, außerdem Kosten, die sich aus der staatlichen Förderung nachhaltiger Energieerzeugung ergeben (EEG und KWKG), die Konzessionsabgabe sowie die Stromsteuer (und die Mehrwertsteuer), die nicht im Ermessen des jeweiligen Lieferanten liegen.

Daher sind die bei uns abgegebenen Preise reine Energiepreise, diese werden auch in der graphischen Auswertung angezeigt, und dies sind auch die Preise, über die Sie gegebenenfalls einen Vertrag schließen. Darüber hinaus weist das System zu jedem Angebot eine detaillierte Übersicht aller weiteren neben dem Energiepreis zu erwartenden Kosten aus.

Allerdings können wir natürlich nur für eine einheitliche Systematik aller über unser System abgegeben Preise sorgen. Wenn Sie weitere Angebote einholen möchten, z.B. von Ihrem aktuellen Lieferanten, folgen diese nicht notwendigerweise der gleichen Systematik. Dieses Problem lässt sich am einfachsten lösen, wenn Sie Anbieter, die Sie unbedingt berücksichtigt wissen möchten, dazu auffordern, ihr Angebot ebenfalls über unsere Plattform abzugeben. Das System ist grundsätzlich offen – die Teilnahme steht jedem seriösen Energieversorger frei.

In den Details zu jedem Angebot finden Sie eine detaillierte Aufstellung aller Kostenpositionen. Die angezeigten Gesamtkosten und Gesamtpreise verstehen nur noch zuzüglich MwSt. Wenn Sie den Vergleich zu Ihnen möglicherweise vorliegenden Papierangeboten selbst durchführen möchten, bietet sich ein Vergleich am ehesten auf Basis der Gesamtkosten an, da insbesondere die Netznutzung noch nicht von allen Anbietern standardmäßig gesondert ausgewiesen wird. Auf Wunsch übernehmen wir die Auswertung externer Angebote.

 

Wie kommt der Vertrag zustande?

Wenn Sie die Details zu einem Angebot aufrufen, finden Sie dort neben den Informationen zu Anbieter und Angebotspreis die Kontaktdaten des jeweiligen Ansprechpartners für den Fall, dass Sie noch einzelne Details besprechen möchten. Außerdem ist hier von jedem Anbieter ein Muster seines Liefervertrages hinterlegt, so dass Sie bei Bedarf genau prüfen können, ob Sie mit den Regelungen einverstanden sind.

Die abgegebenen Angebote selbst sind für die Dauer der Bindefrist verbindlich gültig, so dass Sie sie durch einseitige Willensbekundung annehmen können. Dazu bieten wir Ihnen als Service die Möglichkeit, ein vorbereitetes Antwortfax herunterzuladen. Mit der Unterzeichnung und dem fristgerechten Eingang des Faxes beim Anbieter kommt der Vertragsabschluss zustande.

Die formelle Abwicklung des Vertragsschlusses erfolgt zeitnah im Nachgang zu der Ausschreibung, indem der Anbieter Ihnen ein ausgefertigtes Exemplar des Liefervertrages zur Unterschrift übermittelt.

Da es sich um eine Ausschreibung handelt, sind Sie im Übrigen nicht verpflichtet, das Angebot eines Anbieters anzunehmen.

Angebotsdetails und Kontaktdaten des jeweiligen Ansprechpartners.

 

Anhang: Details zu den abgefragten Daten

Die Daten, die wir abfragen, sind erforderlich, um Ihnen ein verbindliches Angebot vermitteln zu können. Am besten nehmen Sie zum Ausfüllen der Masken Ihre letzte Jahresabrechnung zur Hand, diese sollte alle relevanten Informationen enthalten. Zu Ihrer Information haben wir in der Folge alle zu erfassenden Daten noch einmal kurz zusammengestellt und erläutern, was wir erfassen, und was gegebenenfalls bei der Eingabe zu beachten ist.

Durch die Standardisierung der Ausschreibungsprozesse reduzieren sich die Prozesskosten für Verbrau-cher und Lieferanten, so dass sich insgesamt ein niedri-geres Preisniveau realisieren lässt.

 

Eckdaten

  • Abnahmestelle: Straße, Postleitzahl und Ort dienen zum einen der Identifizierung der Abnahmestelle, zum anderen zur Ermittlung des zuständigen Netzbetreibers und der fälligen Netznutzungsentgelte.
  • Bezeichnung Abnahmestelle(n) oder Zählpunktnummer dient dazu, die Abnahmestelle eindeutig zu identifizieren, für die Sie Ihren Strombedarf ausschreiben möchten. Im Zweifelsfall bietet die Zählpunktnummer die höchste Eindeutigkeit, aber falls die Abnahmestelle auf Ihrer Rechnung anders identifiziert ist, können Sie auch diese Bezeichnung übernehmen.
  • Jahresverbrauch ist Ihr Stromverbrauch an der jeweiligen Abnahmestelle während des letzten Abrechnungsjahres in Kilowattstunden (kWh).
  • Maximale Jahresleistung ist der höchste im letzten Abrechnungsjahr gemessene viertelstündliche Leistungswert in Kilowatt (kW). Dieser wird in aller Regel in Ihrer Jahresrechnung ausgewiesen.
  • Netzbetreiber ist dasjenige Unternehmen, aus dessen Leitungsnetz Sie Ihren Strom beziehen. Die Angabe ist notwendig, da sich je nach Netzbetreiber die Netznutzungsentgelte unterscheiden können.
  • Anschlussebene ist die Spannungsebene, auf der Ihre Abnahmestelle den Strom aus dem öffentlichen Netz übernimmt.
  • Messspannung ist die Spannungsebene, auf der Ihr Stromzähler die abgenommene Strommenge misst. Häufig wird diese gleich der Anschlussebene sein, es ist allerdings möglich, dass zwischen Stromentnahme und Messung umgespannt wird. Details können Sie Ihrer Stromrechnung bzw. der Abrechnung der Netznutzungsentgelte entnehmen.
  • Gewünschter Lieferzeitraum ist der Zeitraum, für den Sie Ihren Strombedarf ausschreiben möchten. Wir empfehlen eine Dauer von wenigstens einem Jahr. Beachten Sie bitte, dass der Lieferzeitraum frühestens sechs Wochen nach Ausschreibungsende beginnen sollte, um den Lieferanten ausreichend Zeit für die Durchführung der Wechselprozesse zu lassen.
  • Ökostrom ist eine Option, die Sie wählen können, falls Sie ausschließlich Ökostromangebote bekommen möchten. Aufgrund der Vielzahl von Zertifikaten und Herkunftsarten von Ökostrom machen wir den Lieferanten keine konkreten Vorgaben dazu, wie deren Ökostrom auszusehen hat. Stattdessen wird Ihnen jeder Lieferant als Teil seines Angebotes mitteilen, woher sein Ökostrom kommt, wie er erzeugt wird bzw. wie er zertifiziert ist. Diese Angaben werden neben dem Preis verbindlicher Bestandteil eines jeden Angebots.
  • Tranchenausschreibungen sind eine besondere Form der Energieausschreibung, die dazu dient, das Risiko eines Einkaufs zum falschen Zeitpunkt zu reduzieren. Falls Ihre Stromnachfrage wenigstens fünf bis zehn Gigawattstunden (GWh) im Jahr beträgt, kann eine Tranchenausschreibung eine Alternative zu einer herkömmlichen Ausschreibung sein. Lesen Sie dazu bitte unsere Hinweise zur Tranchenausschreibung.
  • Stromsteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe: Unternehmen des produzierenden Gewerbes können nach §9 StromStG einen Antrag auf Reduktion des Stromsteuersatzes von derzeit 2,05 ct/kWh auf 1,23 ct/kWh stellen. Wählen Sie „ja“, falls dieser reduzierte Satz für Ihr Unternehmen zur Anwendung kommt.
  • Stichtag – Datum und Stunde: Zu diesem Zeitpunkt endet Ihre Ausschreibung. Angebote werden von den Lieferanten in der Regel erst kurz vor Ausschreibungsende abgegeben, daher kann eine Ausschreibung nur während der üblichen Bürozeiten der Lieferanten auslaufen. Beachten Sie bei der Festlegung bitte, dass Sie Angebote nur zeitnah zu diesem Ausschreibungsende annehmen können, Sie sollten den Stichzeitpunkt daher so wählen, dass alle relevanten Entscheidungsträger in Ihrem Unternehmen zu diesem Zeitpunkt verfügbar sind.
  • Bindefrist ist die Dauer, für die die eingegangenen Angebote nach Erreichen des Ausschreibungsendes verbindlich gültig bleiben. Je länger Sie die Bindefrist festsetzen, desto höher werden die Risikozuschläge sein, die die Lieferanten bei der Festlegung Ihres Arbeitspreises berechnen. Die Möglichkeit, innerhalb kurzer Bindefristen abzuschließen, ist ein wesentlicher Vorteil von Online-Ausschreibungen.

Der Lastgang

Der Lastgang eines Jahres enthält Ihre viertelstündlichen Leistungswerte und gibt damit potentiellen Lieferanten ein relativ genaues Bild Ihres Verbrauchsverhaltens.

  • Um Ihnen ein verbindliches Angebot machen zu können, brauchen die Lieferanten Informationen über Ihre Verbrauchsstruktur. Idealerweise stellen Sie dazu Ihren Lastgang zur Verfügung. Üblicherweise sollten Sie Ihren Lastgang unaufgefordert zusammen mit Ihrer jährlichen Abrechnung erhalten. Sollte das nicht erfolgt sein, bitten Sie Ihren Netzbetreiber oder Ihren aktuellen Versorger um Bereitstellung des Lastgangs. Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Eine Vorlage für das Auskunftsersuchen finden Sie hier.
  • Der Lastgang sollte in Dateiform vorliegen. Um möglichst umfassende Kompatibilität zu potentiellen Lieferanten sicherzustellen, akzeptiert unser System *.xls- oder *.csv-Dateiformate. Sollten Sie den Lastgang in anderer Form vorliegen haben, öffnen Sie die Datei bitte und speichern Sie sie in einem der beiden Formate ab.
  • Falls Sie Ihren Lastgang nicht selbst einholen möchten oder beim Versuch der Einholung auf Schwierigkeiten stoßen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung (Tel.: 040/48 40 467 0; E-Mail: info(at)energiemarktplatz.de).

Hier finden Sie eine umfangreiche PDF-Anleitung sowie Demo-Videos anhand derer Sie sich von der Einfachheit unseres Systems überzeugen können:

 


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